Auskunftssperre Einrichtung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-111
Telefax: 05042 943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro VCard
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042943-111
Telefax: 05042943-153
E-Mail: Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr


Di. 08:00 - 12:30 Uhr


Mi. 08:00 - 12:30 Uhr


Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 12:30 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :2 Jahre

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

zurück