Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Bad Münder am Deister) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websiten: http://www.bad-muender.de und http://www.service.bad-muender.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Bad Münder am Deister
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Tel.: (05042) 943 - 0
E-Mail: stadt@bad-muender.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite ist nur in Teilen barrierefrei. Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.
Der Webauftritt der Stadt Bad Münder am Deister wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Dennoch ist die Seite nur in gewissen Teilen barrierefrei. An einer Verbesserung wird kontinuierlich gearbeitet.
Nicht barrierefrei sind auch Inhalte von Sozialen Medien, die auf unserer Seite eingestellt sind. Für diese Seiten sind wir nicht verantwortlich.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Die Dateien in verschiedenen Formaten wie PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X) sind kaum auf Barrierefreiheit geprüft. Wir gehen daher davon aus, dass diese nicht barrierefrei sind
- Video-Dateien enthalten keine Audiodeskriptionen oder Untertitel
- Es sind zahlreiche Bilddateien vorhanden, bei denen kein Alternativtext angezeigt wird
- Durch das Corporate Design (CD) sind einige Farben des Webauftritts vorgegeben. Diese entsprechenden nicht immer der optimalen Kontrastdarstellung. Wir arbeiten daran, dass Kontraste Leser- und Screenreaderfreundlich veränderbar sind
- Leichte Sprache: Es gibt keine Inhalte in Leichter Sprache. Inhalte in Leichter Sprache sind in Planung. Wir bemühen uns, Texte grundsätzlich einfach und leserfreundlich zu halten, können Fachbegriffe jedoch nicht immer vermeiden
- Auf den Inhaltsseiten werden teilweise Abkürzungen verwendet, die von Screenreadern nicht als solche erkannt werden
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb unserer Webseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
- Eine eigene Vorlesefunktion wird nicht angeboten
- Eine eigene Lupenfunktion/Zoomfunktion wird nicht angeboten
- Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen
- Bei einem Zoom per Browser sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen
- Inhalte und Funktionen der Seite sind nur schwer tastaturzugänglich
- Nicht alle Links (zu Dokumenten oder Seiten) sind eindeutig als solche bezeichnet
- Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden
- Die Breadcrumb ist nicht immer schlüssig oder vorhanden
- Das Ratsinformationssystem ist nicht barrierefrei
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 01.06.2022 überprüft.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.