Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Von der genehmigungspflichtigen Baumaßnahme ist jeweils bei der zuständigen Behörde und beim Bauherrn ein kompletter Satz der genehmigten Bauvorlagen vorzuhalten.