Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 42 Bauaufsichtsamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-4210
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


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Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung. 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung. 

Verfahrensablauf
  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen
  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
  • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt – beauftragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR - 100.000,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer
  • :bis 12 Wochen
Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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