Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

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Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-111
Telefax: 05042 943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstags zusätzlich:
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro VCard
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042 943-111
Telefax: 05042 943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr



Di. 08:00 - 12:30 Uhr



Mi. 08:00 - 12:30 Uhr



Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr



Fr. 08:00 - 12:30 Uhr



 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

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