Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Zentrale Bußgeldstelle | |
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15 31789 Hameln Telefon: 05151 903-2122 E-Mail: Bussgeldstelle@Hameln-pyrmont.de | Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 |
| Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt. | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben