Fahrtenbuchauflage

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.4 Team Bußgeldstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt.

Allgemeine Informationen

Nach § 31a Abs. 1 StVZO kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Mit ihr wird in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Verfahrensablauf

Nach § 28 Abs. 1 VwVfG muss vor Erlass der Fahrtenbuchauflage der Betroffene angehört werden. Die Anhörung findet erst dann statt, wenn der Landkreis Hameln-Pyrmont zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Fahrerfeststellung unmöglich ist und der Halter nunmehr möglicherweise die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt bekommen soll. Im Rahmen dieser Anhörung kann der Fahrzeughalter vortragen, warum er der Meinung ist, dass die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage nicht vorliegen. Benennt er nach Eintritt der Verfolgungsverjährung den verantwortlichen Fahrzeugführer, kann dieser Umstand allein die Fahrtenbuchauflage in der Regel nicht mehr abwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Wurden Sie angeschrieben und haben zum Inhalt des Schreibens noch Fragen, so wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Den Namen und die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners sowie das Ihnen zugeordnete Aktenzeichen des Verfahrens finden Sie in der Regel auf der Vorderseite des Anschreibens.

Voraussetzungen

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gem. § 31a Abs. 1 StVZO gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann zudem ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrtenbuch zur Vorlage
Bei Eingaben bzw. Nachfragen ist grundsätzlich die Angabe des Aktenzeichens erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

125 Euro Verwaltungsgebühr + 2,63 Euro Zustellkosten

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrtenbuchauflage beinhaltet den Übergang der Verpflichtung im Fall der Veräußerung oder Stilllegung des unter Angabe des Kennzeichens genannten Fahrzeugs auf ein anderes, vom Landkreis Hameln-Pyrmont zu bestimmendes Fahrzeug. Dies betrifft die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken während der Führungsdauer, die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken nach Ablauf der Führungsdauer und die Aufbewahrungsverpflichtung nach Ablauf der Führungsdauer für einen Zeitraum von 6 Monaten. Diese Begleitverfügungen der Fahrtenbuchauflage führen zu bestimmten Vorlagefristen, die der Fahrzeughalter nach Aufforderung durch den Landkreis Hameln-Pyrmont einzuhalten hat.

Rechtsgrundlage

§ 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Was sollte ich noch wissen?

Sollte das Fahrtenbuch während der ursprünglich angeordneten Dauer nicht den Vorgaben entsprechend geführt werden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird.

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