Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Gewerbeamt
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-165
Telefax: 05042 943-150
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstags zusätzlich:
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Stadt Bad Münder am Deister - Gewerbeangelegenheiten VCard
Steinhof 1
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042943-165
Telefax: 05042943-150
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr


Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr


Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr


Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Verfahrensablauf

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

§ 2 Absatz 2 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Voraussetzungen

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

-  Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück