Geburtsurkunde Ausstellung

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Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Standesamt
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-147
Telefax: 05042 943-150
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Standesamt VCard
Steinhof 1
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042 943-148
Telefax: 05042 943-150
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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr



Di. 08:00 - 12:00 Uhr



Mi. 08:00 - 12:00 Uhr



Do. 08:00 - 12:00 Uhr



Fr. 08:00 - 12:00 Uhr



 

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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