Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

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Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder
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Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstags zusätzlich:
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

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Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro VCard
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Mo. 08:00 - 12:30 Uhr



Di. 08:00 - 12:30 Uhr



Mi. 08:00 - 12:30 Uhr



Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr



Fr. 08:00 - 12:30 Uhr



 

Allgemeine Informationen

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
    Für die Meldung des Diebstahls.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

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