Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-111
Telefax: 05042 943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro VCard
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042943-111
Telefax: 05042943-153
E-Mail: Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr


Di. 08:00 - 12:30 Uhr


Mi. 08:00 - 12:30 Uhr


Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 12:30 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :6,00 EUR
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :6,00 EUR
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

zurück