Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro | |
Obertorstraße 3 31848 Bad Münder Telefon: 05042 943-111 Telefax: 05042 943-153 E-Mail: service-buero@bad-muender.deHomepage: https://www.bad-muender.de | Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! |
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro Obertorstraße 3 31848 Bad Münder am Deister Telefon: 05042943-111 Telefax: 05042943-153 E-Mail: servicebuero@bad-muender.deÖffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr |
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.