Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpartner/in
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro | |
Obertorstraße 3 31848 Bad Münder Telefon: 05042 943-111 Telefax: 05042 943-153 E-Mail: service-buero@bad-muender.deHomepage: https://www.bad-muender.de | Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! |
Externe Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro Obertorstraße 3 31848 Bad Münder am Deister Telefon: 05042943-111 Telefax: 05042943-153 E-Mail: servicebuero@bad-muender.deÖffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.