Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 2.20 - Gleichstellung, Bildung, Soziales / Stadtjugendpflege
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 7
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 5089-84
Telefax: 05042 3190
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag:
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch:
16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Familienbüro VCard
Obertorstraße 1
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042943-145
Telefax: 05042943-155
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.deÖffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr


Di. 09:00 - 12:00 Uhr


Do. 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung


Stadt Bad Münder am Deister - Stadtjugendpflege VCard
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 11
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 050425089-83
Telefax: 050423190
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.deÖffnungszeiten:

Mo. 15:00 - 20:00 Uhr (POINT)


Di. 15:00 - 20:00 Uhr (POINT)


Mi. 15:00 - 20:00 Uhr (POINT)


Do. 15:00 - 20:00 Uhr (POINT)


Mo. 14:00 - 16:00 Uhr (Büro-Sprechzeit)


Di. 14:00 - 16:00 Uhr (Büro-Sprechzeit)


Mi. 16:00 - 18:00 Uhr (Büro-Sprechzeit)


Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Büro-Sprechzeit)



Allgemeine Informationen

Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.

Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

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