Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Bad Münder am Deister
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-149
Telefax: 05042 943-150
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstags zusätzlich:
13.30 Uhr - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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