Wählbarkeitsbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder
Telefon: 05042 943-111
Telefax: 05042 943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.de

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro VCard
Obertorstraße 3
31848 Bad Münder am Deister
Telefon: 05042943-111
Telefax: 05042943-153
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-mu­en­der.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr


Di. 08:00 - 12:30 Uhr


Mi. 08:00 - 12:30 Uhr


Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 12:30 Uhr



Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück